ÄNDERUNGEN BEI DER BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG) Die jeweiligen Originaltexte aus den drei Richtlinien sind kursiv dargestellt. I. ÄNDERUNGEN BEG RICHTLINIE NICHTWOHNGEBÄUDE Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes • Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH, • 70, 70 EE oder 70 NH, • 55, 55 EE oder 55 NH, • 40, 40 EE oder 40 NH erreichen (EE = Erneuerbare Energien; NH = Nachhaltigkeit) Der Bereich Lüftungstechnik ist Bestandteil der Richtlinien-Anlage „Technische Mindestanforderungen“. Gemeint sind damit die technischen Anforderungen zu den einzelnen Fördertatbeständen, beispielsweise zu den Anforderungen an eine Effizienzgebäude-Stufe. Unverändert geblieben ist dieser grundsätzliche Abschnitt: Bei der Realisierung von Effizienzgebäuden ist stets zu prüfen, ob die Luftvolumenströme den Anforderungen des Gebäudes entsprechen oder Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung erforderlich sind. Hierzu ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, in dem der erforderliche Außenluftvolumenstrom und die Lösung zur Umsetzung spezifiziert werden. Hieraus resultierende Maßnahmen sind umzusetzen. Auf eine wärmebrückenminimierte und möglichst luftdichte Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik ist zu achten. Die Volumenströme raumlufttechnischer Anlagen sind abzugleichen und die Dichtheit des Luftleitungssystems ist nachzuweisen. Änderungen gibt es im Abschnitt 3 Erneuerbare Energien-Klasse (EE Klasse). Bei den Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien muss der nach den Vorgaben des § 34 GEG berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzgebäudes bei einer EE-Klasse zu einem Mindestanteil von 65 % (bislang 55%) durch die Nutzung erneuerbarer Energien und/oder, unvermeidbarer Abwärme und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen gedeckt werden. ► Neu ist neben dem erhöhten Anteil von 65% auch die Möglichkeit der Wärmerückgewinnung aus Lüftungs- anlagen zur Deckung des errechneten Wärme- und Kälteenergiebedarfs.
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